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AUSSTELLUNGEN & ZUCHTSCHAU
Der Sinn und Zweck einer Ausstellung
Sinn und Zweck einer Hundeausstellung ist der Gedanke der Abhaltung einer Zuchtschau.
Der erfolgreiche Besuch einer Ausstellung stellt daher auch eine der Voraussetzungen für
die Zuchtzulassung der Retriever dar.
Im Rahmen einer Ausstellung werden einem Formwert-Richter Retriever in Schönheits-Konkurrenz
im Ausstellungsring vorgeführt. Durch das Richten werden die Hunde der Züchter unserer Rassen
beurteilt.
Es erfolgt durch die Formwert-Beurteilung auch eine mehr oder weniger starke
Empfehlung zur Zucht. Daher ist die Teilnahme an Ausstellungen mit entsprechendem Erfolg auch
in unserer Zuchtordnung zwingend vorgeschrieben. Ausstellungen haben daher nicht nur den Zweck
einer Schönheitskonkurrenz, sie entscheiden auch zu einem gewissen Grad über die zukünftige
Qualität unserer Retriever.
Gerichtet wird nach den gültigen Rassestandards der FCI.
DIE PRÄSENTATION
Ziel ist es, den Retriever dem Richter optimal zu präsentieren, um eine möglichst gute
Bewertung zu erhalten. Leider gibt es bekanntlich keinen absolut "fehlerfreien" Hund.
Richtig ist aber auch, dass ein geübter Handler über kleine Schwächen des Hundes Dank
gekonnter Präsentation hinweg täuschen kann.
Nur hingehen, den Retriever irgendwie hinstellen
und warten was passiert, kann womöglich zu wenig sein !
Aus diesem Grund hat sich beginnend
in Amerika und Großbritannien ein "Stand" gebildet, der mehr oder weniger professionell Hunde
vorführt. Man nennt das aus dem Englischen kommend "handeln" bzw. die Ausführenden "Handler".
Viele glauben, dass in jedem Besitzer der beste Handler seines eigenen Hundes stecken kann.
Man muss es eben einerseits wollen und andererseits an sich und seinem Gefährten arbeiten,
d. h. genauso wie für eine andere Prüfung trainieren.
AUSSTELLUNGSARTEN
Die Internationale Hundeausstellung (IHA) steht unter dem Schutz des Dachverbandes FCI
(Federation Cynologique Internationale). Es können Anwartschaften auf das internationale
Schönheits-Championat (CACIB) vergeben werden.
Die Nationale Hundeausstellung (NHA) steht unter dem Schutz des ÖKV
(Österreichischer Kynologenverband). Es können Anwartschaften auf das österreichische
Championat (CACA) vergeben werden.
Die Klubsiegerschau, die vom ÖRC veranstaltet und betreut wird. Mit Genehmigung des ÖKV
können ebenso Anwartschaften auf das österreichische Championat vergeben werden.
SONDERAUSSTELLUNGEN
Für die Abhaltung einer Sonderausstellung im Rahmen einer IHA bzw. NHA, sowie für die
Klubsiegerschau, muß von Seiten des Vorstandes des ÖRC beim ÖKV um Genehmigung der
Abhaltung einer solchen angesucht werden. Die Ausstellungsleitung für eine solche
Sonderausstellung liegt sodann beim ÖRC.
Der Ablauf einer Sonderausstellung
(ÖKV-Ausstellungsordnung) ist ident mit dem Ablauf einer Ausstellung ohne Sonderausstellung.
Lediglich im Rahmen der Klub-siegerschau kann davon abgewichen werden
(z.B. Auswahl des „Bester Gebrauchshund“ u.a.).
Wenn Sie sich zu diesem Thema genauer informieren wollen, dann besuchen Sie bitte diese Seite des ÖRC.









